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Anträge auf Erstattung von Fahrtkosten

04/08/2026

Bisher mussten Eltern für die Anträge auf Erstattung von Fahrtkosten im Sekretariat der Schule eine Schulbesuchsbescheinigung ausstellen lassen. Ab sofort ist für die Antragstellung in den Bereichen Grundstufe und Mittelstufe keine Schulbesuchsbescheinigung mehr erforderlich. Den Antrag stellen die Eltern wie bisher beim Landkreis. 

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