Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler
liebe Eltern,
schon zu Beginn des Schuljahres wurde von der Gesamtkonferenz eine von allen schulischen Gremien (Elternbeirat, SchülerInnenvertretung, Personalrat und Schulleitung) erarbeitete Vereinbarung zum Distanzunterricht verabschiedet, um in allen denkbaren Situationen die bestmöglichen Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Wie gut die dort festgelegten Kommunikationsstrukturen bereits funktionieren, sehen wir mit großer Freude im Zuge des Wechsels vom Präsenz- in den Hybridunterricht in der Sekundarstufe II oder der Einschränkungen des Präsenzunterrichts durch den Heizungsschaden in dieser Woche – auch wenn wir uns insgesamt jeweils eine andere Situation selbstverständlich gewünscht hätten.
Wir möchten jetzt noch einen Schritt weitergehen und unsere inzwischen gemeinsam erworbenen digitalen Kompetenzen zusätzlich ausschöpfen, um den Schülerinnen und Schülern, welche in Quarantäne gesetzt sind oder für die ein Betretungsverbot gilt, im Zuge des Distanzunterrichts individuelle Unterstützungsangebote unterbreiten zu können, sodass sie im Anschluss an die Quarantänezeit möglichst mühelos in den Präsenzunterricht wieder zurückfinden.
Damit die schulischen Unterstützungsmaßnahmen unmittelbar wirksam werden können, sind zunächst die folgenden allgemeinen Regelungen der Kommunikation zwischen Eltern und Schule unerlässlich:
Allgemeine Regelungen:
· Eltern oder Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die in Quarantäne gesetzt sind oder für die ein Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt angeordnet worden ist, müssen den jeweiligen Fall umgehend im Sekretariat melden und dabei den Zeitraum der Quarantäne bzw. des Betretungsverbots angeben. Die Meldung bei der Klassenleitung bzw. bei der Tutorin oder beim Tutor reicht nicht aus.
· Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Quarantänesetzung bzw. zum Betretungsverbot muss von den Eltern nach Erhalt unmittelbar an das Sekretariat weitergeleitet werden.
· Das Sekretariat führt eine Übersicht, aus der die betroffenen Schülerinnen und Schüler und die jeweiligen Zeiten der Quarantänesetzung bzw. des Betretungsverbots hervorgeht.
· Das Sekretariat leitet die Information an die entsprechende KlassenlehrerIn bzw. TutorIn, an Frau Sanchez Sanchez, unserer Schulsozialarbeiterin, und an unsere online-Lehrkräfte (vgl. schulische Unterstützungsmaßnahmen) weiter.
· Die entsprechende Klassenleitung bzw. die Tutorin oder der der Tutor informiert das Klassenteam bzw. die FachlehrerInnen, nachdem sie/er dazu vom Sekretariat beauftragt worden ist.
· Fragen seitens der Eltern zur Quarantänesetzung bzw. zum Betretungsverbot müssen an das Sekretariat gestellt werden, dieses reicht gegebenenfalls die Fragen an die Schulleitung weiter, da die KlassenlehrerInnen und TutorInnen nicht entscheiden können.
· Unterrichtsausfälle, die durch eine Quarantänesetzung bzw. durch das Betretungsverbot entstehen, werden im Klassenbuch aufgelistet und als solche ausgewiesen. Es handelt sich in beiden Fällen nicht um Fehlzeiten und dürfen als solche nicht im Zeugnis eingetragen werden.
Schulische Unterstützungsmaßnahmen am MPG:
· Es werden für jede SchülerIn aus der Klasse, Tutorium oder Kurs aus dem Kreis der MitschülerInnen zwei feste HausaufgabenpatInnen bestimmt, die aufeinander abgestimmt Informationen über Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben weitergeben.
· Die HausaufgabenpatInnen informieren über Teams den/die SchülerIn, welche sich in Quarantäne befindet oder dem Betretungsverbot unterliegt. Sie können selbstverständlich auch – wenn möglich – Unterrichtsmaterialien über den Briefkasten der betroffenen Familie abgeben. Der Hauptkommunikationsweg bleibt jedoch Teams.
· Es besteht auch die Möglichkeit, dass Familienmitglieder, die nicht in Quarantäne sind, Materialien bei den HausaufgabenpatInnen abholen.
· Bei Fragen zu den Aufgaben sind die FachlehrerInnen zu ihren online-Sprechstunden zu erreichen (siehe Homepage). Diese online-Sprechstunden sind ausdrücklich für den Fall längerer Krankheit/Quarantäne/Betretungsverbot/Hybridunterricht gedacht – SchülerInnen im Präsenzunterricht sprechen FachlehrerInnen weiterhin persönlich an.
· Eine außerschulische Unterrichtsbetreuung nur für SchülerInnen, die in Quarantäne gesetzt sind bzw. die einem Betretungsverbot unterliegen, bieten ab dem 23. November 2020 FachlehrerInnen an, die von zuhause aus unterrichten. Die Betreuung kann sowohl fachspezifisch als auch begleitend (z.B. durch Hinweise zum allgemeinen Verständnis einer Aufgabenstellung) sein:
o Herr Bach (alle Fächer in den Jahrgängen 5 und 6 + Englisch in der Sek.I)
o Frau Funk (Mathe 7 – 10)
o Herr Pfaul (Deutsch 7-10)
· Die Lehrkräfte sind wöchentlich über Teams erreichbar:
o Herr Bach: Mo. – Fr. von 8 – 12 Uhr und von 14 – 15 Uhr
o Frau Funk: Mo. – Fr. von 8 – 12 Uhr
o Herr Pfaul: Mo. – Fr. Von 8 – 11 Uhr
· Die Lehrkräfte, welche ab dem 23. November 2020 das online-Angebot leisten, werden durch das Sekretariat informiert, melden sich anschließend bei den betroffenen SchülerInnen, vereinbaren online-Stunden mit diesen und dokumentieren deren Inhalte und Dauer wie in einem “Klassenbuch”, sodass gleichzeitig deutlich wird, dass keine SchülerInnen im Distanzunterricht ohne Kontakt bleiben. Selbstverständlich können die SchülerInnen sich ihrerseits auch bei den online-Lehrkräfte (an)melden.
· Des Weiteren wird sich unsere Schulsozialarbeiterin Frau Sanchez Sanchez einmal pro Woche bei der Schülerin respektive bei dem Schüler melden, die/der entweder in Quarantäne gesetzt oder dem/der ein Betretungsverbot verordnet worden ist, um ihrerseits Beratungs-, Begleitung- und Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Ich danke für die Erarbeitung der Weiterentwicklung unseres Konzepts, ich bin froh, dass dieses Team – bestehend aus allen Gremien – immer wieder nachsteuert! Gleichzeitig sind wir alle froh, wenn wir von unserem Konzept wenig Gebrauch machen müssen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Nicole Roth-Sonnen