Ein grundlegender Wandel beginnt sich zunehmend im gesellschaftlichen Bild des 21.Jahrhunderts abzuzeichnen: Menschen dürfen unterschiedlich sein, ohne diskriminiert und ausgeschlossen zu werden. Seit 2009 hat sich die BRD durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung von inklusiven Standards verpflichtet, die Menschen mit Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Zugang zu gleichen Bildungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Sonderpädagogische Beratungszentren koordinieren seither den Einsatz von Förderpädagogen an Regelschulen, um eine inklusive Beschulung zu ermöglichen.
Schon vor 2009 wurden einige Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf am MPG unterrichtet. Kam die unterstützende Sonderpädagogin anfangs nur zu wenigen Beratungseinheiten, so ist der Schule heute, zumindest stundenweise, eine Förderschullehrerin zugewiesen, die nicht nur einzelne
Unterrichtsstunden besucht und beratende Instanz ist, sondern Förderpläne und Entwicklungsberichte
verfasst sowie Runden Tischen, Hilfeplangesprächen oder Klassenkonferenzen beiwohnt. Seitdem ist die Zahl der Schüler*innen mit Förderbedarf Sehen, Hören, körperlich und motorische Entwicklung oder emotional-soziale Entwicklung, die inklusiv beschult werden, gestiegen. Teilhabeassistent*innen begleiten einige Schüler*innen und helfen ihnen beim Bewältigen des Schulalltags. Räumliche Umbauten wie die Einrichtung einer Behindertentoilette und der Anbau eines Aufzugs erfolgten im letzten Jahr, Differenzierungsräume wird der aktuell gebaute Stelzenbau beinhalten.
Inklusion an weiterführenden Schulen gelingt nur dann, wenn Vielfalt als gewinnbringender Faktor für die Klassen- und Schulgemeinschaft anerkannt wird. Wir haben uns auf den Weg gemacht!