Es gelten folgende grundlegende Richtlinien für die Nutzung der schuleigenen Geräte:
- Jeder Schüler hat sich mit seinem Nutzernamen (ersten drei Buchstaben seines Vor und Nachnamens; Hubert Schmitt = HubSch) anzumelden. Das erste Passwort lautet abc, danach muss man sich ein neues Passwort selber ausdenken. Anmeldeprobleme bitte dem Fachlehrer melden.
- Jeder Schüler kann sich jederzeit ein neues Passwort geben: Tasten Strg+Alt und Entf drücken! Jeder LehrerIn kann ebenfalls Kennwörter neu setzen.
- Jeder Schüler kann in einem Homeordner Dateien abspeichern.
- Die Nutzung der Schüler E-Mailadresse erfolgt auf eigene Verantwortung. Für die Nutzung gilt die Nutzerordnung für Office365 des MPG (siehe weiter unten).
- Die Dateien/Ordner und die MPG E-Mailkonten von Schülern können jederzeit vom Netzadministrator und von LehrerInnen, die von der SL dafür bestimmt werden können, eingesehen werden.
- Dateien bzw. Ordnern werden inhaltsbezogene Namen gegeben. Fäkale, nazistische, beleidigende o.ä. Bezeichnungen werden nicht geduldet und können ohne Vorwarnung oder Absprachen jederzeit gelöscht werden!
- Bei Verstößen gegen die Nutzerordnung erfolgt der Verlust jeglicher Nutzerrechte.
Nutzungsvereinbarungen
0. Ipad-Nutzungsvereinbarung
A. Allgemeines
Nachfolgende Regelung gilt für die Nutzung von schulischen Computern oder Leihgeräten durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts.
B. Regeln für die Nutzung
Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort oder bekommen eins gestellt, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule, im WLAN (BYOD-Schule) und bei Microsoft365 anmelden können. Ohne individuelles Passwort (oder schulische Mailadresse) ist keine Arbeit am Computer/iPad möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC/Tablet und den genutzten Apps abzumelden und das Konto zu löschen.
Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten mit einer fremden Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses dem IT-Team (it-hilfe@mpg-umstadt.de) mitzuteilen.
Verbotene Nutzung
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen Computer begründen. Auch Chatverläufe können bei Verdacht von z.B. Mobbing o.ä. eingesehen werden.
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Regelverstößen und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nur bei Erlaubnis seitens der Aufsichtsperson (Lehrer) an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der verantwortlichen Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
Die Laptops und iPads sind durch Schmutz und Flüssigkeit besonders gefährdet. Deshalb ist bei Nutzung von Leihgeräten das Essen und Trinken verboten.
Die Lehrkraft ist für den ordnungsgemäßen Zustand der genutzten Leihgeräte mit verantwortlich! Sie kontrolliert zu Beginn und Ende des Unterrichts die Geräte auf Beschädigungen.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen auf ein schulisches oder eigenes Gerät ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Dies gilt insbesondere für die von der Schule gestellte E-Mailadresse.
Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte zu beachten.
Versenden von Informationen in das Internet
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.
Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter der Beteiligung der schulischen Gremien.
Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler versichern, dass sie diese Ordnung gelesen haben und anerkennen. Dies ist die Voraussetzung für die Nutzung. Mit der ersten Benutzung eines Schulcomputers gilt diese Ordnung als bekannt und der Nutzer stimmt somit der Ordnung zu.
Eigenes Arbeiten an Computern oder Leih-iPads außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur auf eigene Verantwortung möglich. Mögliche Schäden an Leihgeräten sind dann selber zu erstatten.
D. Nutzung der MPG Schüler E-Mailadresse – Microsoft365
Die schulbezogene Mailadresse darf von Schülerinnen und Schülern nur für den schulbezogenen Zweck benutzt werden. Damit dürfen über diese Adresse nur Mails versandt und empfangen werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit schulischen Belangen zu tun haben. Eine Verwendung z.B. bei zahlungspflichtigen Internetgeschäften oder für eine Anmeldung / Registrierung an Datenbanken nicht schulischer Anbieter oder Institutionen ist strengstens verboten. Eine nicht schulischen Zwecken dienende, verbotene Verwendung der Mailadresse erfolgt immer auf eigene Verantwortung bzw. die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Jegliche rechtliche Forderungen bzw. Folgen aus der widerrechtlichen Verwendung der Schul-Mailadresse sind vom jeweiligen Besitzer- Besitzerin bzw. von deren Erziehungsberechtigten zu tragen.
Bei Missbrauchsverdacht kann die Mailadresse der Schülerin bzw. des Schülers jederzeit ohne Rücksprache gesperrt werden. Vorhandene Daten unterliegen dann nicht mehr den Rechten des Inhabers und werden für strafrechtliche Untersuchungen den Behörden zur Verfügung gestellt.
Microsoft365-Nutzung: Chatgruppen
Das Einrichten von Chat-Gruppen in Teams ist eine super Sache. Auch die Schülerinnen (SuS) des MPG können dies jederzeit tun. Dabei müssen aber unsere Richtlinien beachtet werden:
Es gilt daher:
- Nicht für den privaten Spaß einrichten, sondern nur für schulische Zwecke nutzen!
- Klassengruppen bzw. Klassenteams werden am Ende des Schuljahres ohne Rücksprache gelöscht! Bitte zum Schuljahresende daran denken, damit wichtige Daten rechtzeitig gesichert werden können.
- Immer dran denken: Ihr nutzt einen Service der Schule und eure Nutzung wird protokolliert und kann somit kontrolliert werden.
Microsoft365-Nutzung: Online-Besprechungen / Online-Unterricht
Das weitergeben von Besprechungsterminen bzw. Besprechungslinks ist nicht erlaubt. Verstöße werden entsprechend bestraft und kann zum Entzug der Nutzungsrechten führen.
E. WLAN-Nutzung
Nutzungsregelungen für den WLAN-Zugang und die Internet-Nutzung „ BYOD-Schule“
Das Max-Planck-Gymnasium eröffnet den SchülerInnen (SuS) im Bereich des Schulgeländes als freiwilliges Angebot auf Antrag kostenlos den Zugang zum Internet über ein WLAN, wenn die folgenden Regelungen anerkannt werden. Diese sind Teil der Schulordnung.
Ein Anspruch auf Zulassung zur Internetnutzung besteht nicht. Das freiwillige Angebot der Internet Nutzungsmöglichkeit kann individuell oder generell durch die Schule eingeschränkt werden.
Mit der Beantragung eines Zugangs sind folgende Regelungen zu beachten; diese Regelungen gelten für private und für befristet durch die Schule zur Nutzung überlassene Geräte:
1. Die WLAN-Nutzung beschränkt sich auf maximal [2] technisch identifizierbare Geräte (MAC-Adresse) pro SuS.
2. Der Zugang zum WLAN ist nur personenbezogen in Kombination von Benutzername und
Kennwort des MNSpro-Systems möglich. Es ist untersagt, diese Daten Dritten zugänglich zu
machen; im Zweifelsfall haftet der registrierte Nutzer / die registrierte Nutzerin für unzulässige
Aktivitäten Dritter bei der Nutzung seines/ihres WLAN-Zugangs.
3. Nutzungseinschränkungen durch das Vorhandensein von Jugendschutzfiltersoftware der
Schule sind zu akzeptieren. Der Versuch, die technischen Filtersperren zu umgehen, kann
zum Entzug der Nutzungserlaubnis führen.
4. Die Schule übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit der von den SuS genutzten
privaten Geräte. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich bei den Nutzerinnen und
Nutzern.
5. Jeder Manipulationsversuch an der Netzstruktur wird durch das MPG zur Anzeige gebracht.
6. Die Nutzungsaktivitäten der SuS werden personenbezogen protokolliert und gespeichert.
Diese können im Fall der missbräuchlichen Nutzung des Zugangs (Im Rahmen von Ermittlungsverfahren ist die Schule ggfs. verpflichtet, diese Daten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen.) personenbezogen an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.
7. Im Verdachtsfall werden die gespeicherten Protokolldaten ausgewertet. Die Auswertung
erfolgt durch die von der Schulleitung schriftlich bestimmten Personen. Dabei wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Die Auswertung der Protokolldaten wird schriftlich dokumentiert.
F. Schlussvorschriften
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
Eine jährliche Nutzerbelehrung findet nicht statt, jeder Nutzer erkennt bei der ersten Nutzung des Schulnetzwerkes diese Ordnung an.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und sie (oder bei minderjährigen ihre Erziehungsberechtigten) können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Bei Problemen jeglicher Art bitte mit dem IT-Team (it-hilfe@mpg-umstadt.de) Kontakt aufnehmen
gez. H. Zemke
IT- Beauftragter