Informationen zur iPad-Nutzung:
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Falle eines Schadens an einem Leihgerät (iPad/iPen/Tastatur) gehen Sie/geht ihr bitte wie folgt vor:
- Reklamationsformular (siehe unten) ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- defektes Gerät (iPen mit Karton), Reklamationsformular, Vertrag (gerne auch als Kopie) in die LMF bringen. In der LMF wird das weitere Vorgehen geklärt. (Sollte sich die Tastatur nicht mehr mit dem Gerät verbinden, kann dies auch daran liegen, dass die Batterien (3V-Lithium-Knopfzellen) der Tastatur leer sind. Bitte wechseln Sie diese dann aus.)
Das Gerät wird entweder eingeschickt an den Landkreis oder muss sofort von Ihnen ersetzt werden.
- Sollte die Reparatur des Schadens nicht vom Landkreis Da-Di übernommen werden, muss von Ihnen ein gleichwertiges, neues Apple-Gerät angeschafft werden. Die zu beachtende genaue Gerätespezifikation finden sie weiter unten. Das neue Gerät und die Rechnung bringen Sie dann bitte umgehend in die LMF. Aus der Rechnung muss hervorgehen, dass die Gerätespezifikationen erfüllt werden. Das Gerät wird aufgenommen und administriert. Dazu muss es für einige Tage in der LMF verbleiben.
- Sollte die Reparatur des Schadens vom Landkreis übernommen werden, kann das reparierte Gerät in der LMF abgeholt werden (der/die Schüler:in wird in diesen Fall per E-Mail oder Teams benachrichtigt). Unter Umständen ist es auch möglich nach der Abgabe direkt ein Ersatzgerät zu erhalten.
Wir empfehlen dringend, die Geräte in den Pausen sicher im Schulranzen zu verstauen, um Schäden zu vermeiden. Mutwillig herbeigeführte Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind in jedem Fall nicht versichert.
Wir empfehlen die Anschaffung einer wasserdichten Hülle für das iPad, zusätzlich zur Tastaturhülle, sowie eine iPen-Hülle.
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