Ziele:
- Lernen am gemeinsamen Gegenstand: Schülerinnen und Schüler bearbeiten einen Unterrichtsgegenstand auf verschiedenen Kompetenzniveaus. Die didaktische Auswahl der Kompetenzen richtet sich nach den Bildungsstandards, sowie den entsprechenden Richtlinien der jeweiligen Förderschwerpunkte. Diese sind: emotionale-soziale Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen, Kranke.
- Zum Kompetenzniveau passende Methoden auswählen: Die Unterrichtsplanung orientiert sich am individuellen Kompetenzerwerb.
- Ergänzungen des Klassenunterrichts: Es werden zusätzliche Angebote zur Ergänzung des Klassenunterrichts installiert. Diese beinhalten: Anbahnung von Kommunikationsstrukturen, Mobilitätstraining, Förderung sozialer Kompetenzen.
- Förderung der aktiven Teilhabe: Der Unterricht wird so gestaltet, dass die aktive Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist und dass Heterogenität den Normallfall darstellt.
Einsatzbereiche:
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern erfolgt systembezogen (sonderpädagogische Förderung in Bezug auf das Schul-, Schulstufen- oder
Jahrgangssystem, nicht kindbezogen).
Mögliche Einsatzbereiche, jeweils in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen:
Arbeit im Unterricht
Kooperation mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule:
Beratung der Kolleginnen und Kollegen (vorwiegend Klassenlehrkräfte, auch Fachlehrkräfte) und Mitarbeit in Bezug auf:
- Unterrichtsgestaltung, Differenzierung
- methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts
- Konzipierung von Unterrichtseinheiten
- Gestaltung und Differenzierung von Klassenarbeiten und -tests
- Anpassung von Materialien/ Unterrichtsmedien
- kompetenzorientierter Unterricht
- Nachteilsausgleich
Beratung bei der Auswahl und Auswertung von Lernstandtests für Lerngruppen
Unterstützung bei der Elternzusammenarbeit
ggf. Angebot einer Fallbesprechung in Bezug auf einzelne Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf
Einzel- oder Kleingruppenförderung:
- je nach zur Verfügung stehenden Ressourcen
- Betonung des inklusiven Unterrichts, Einzelförderung sollte nicht im Vordergrund stehen
- Tätigkeiten sind ausgesprochen fallbezogen
- in Absprache mit den Klassen- und Fachlehrern sowie der Schulleitung der allgemeinen Schule
Hilfe bei der Koordination von außerschulischen Unterstützungsleistungen
Diagnostik:
- nicht standardisierte Tests
- Beratung der Lehrkräfte in Bezug auf diagnostische Ergebnisse
Netzwerkarbeit:
Auswahl/ Vorschlag geeigneter Institutionen, Kontaktaufnahme, ggf. Unterstützung/ Mitarbeit bei der Vorbereitung, Moderation und Dokumentation Runder Tische, möglichst gemeinsame Dokumentation von Absprachen und Ergebnissen:
- Eltern
- Jugendhilfe
- Teilhabe-Assistenten und deren Träger (Rollen- und Aufgabenklärung) therapeutische Einrichtungen
- Kliniken, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
- Ämter: Jugend- und Sozialamt, Gesundheitsamt
- Arbeitsagentur, Kreisagentur für Beschäftigung
- Schulamt (z.B. Schulpsychologen, Schuljustiziare)
- Schulen mit anderen Förderschwerpunkten/ überregionale BFZs
- andere Schulen und Kindergärten
Darstellung der besonderen Lernausgangslage und entsprechender Gelingensbedingungen, ggf. für alle unterrichtenden Kolleg/-innen, z.B. in Konferenzen
Unterstützung bei organisatorischen Fragen (z.B. Klassenzusammensetzung, Nachteilsausgleich, Pausengestaltung, u.a.)
Unterstützung bei der Schulentwicklung (z.B. Förderkonzept, u.a.)
Schulalltag / Organisatorisches:
In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen:
- Festlegung von Beratungszeiten
- Verabredung von Kooperationszeiten und –rahmen
- Teilnahme an Konferenzen (vgl. Dienstvereinbarung)
Ansprechpartner: