Schulordnung 2018_stand-18-10-15
Wir, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern, nehmen uns als Teil der Schulgemeinschaft des Max-Planck-Gymnasiums wahr. Zum Erhalt und zur Stärkung dieser Schulgemeinschaft begegnen wir uns mit gegenseitigem Respekt und Toleranz, basierend auf gegenseitigem Vertrauen. Ausgehend von diesen drei Grundwerten sehen wir die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu sozialer Verantwortung und Wertschätzung der Bildung als wesentliche gemeinsame Ziele. Als Grundlage hierzu dienen unsere Erziehungsvereinbarungen. Die folgenden Regeln sind verbindliche Vereinbarungen unserer Schulgemeinde.
Unterrichtsbeginn und -ende
- An Unterrichtstagen ist das Hauptgebäude von 7.00 – 17.30 Uhr zugänglich. Während dieser Zeit kann der Oberstufenraum von SchülerInnen der Sekundarstufe II genutzt werden. SchülerInnen der Sekundarstufe I können sich im Bistro aufhalten.
- Die/der KlassensprecherIn bzw. KurssprecherIn sorgt für eine Nachricht im Sekretariat, wenn nach 5 bis max. 10 Minuten die zuständige Lehrkraft nicht erschienen ist.
- Unterrichtszeiten:
1. Stunde |
07:45 – 08:30 Uhr |
2. Stunde |
08:35 – 09:20 Uhr |
große Pause (0:15 min) |
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3. Stunde |
09:35 – 10:20 Uhr |
4. Stunde |
10:25 – 11:10 Uhr |
große Pause (0:15 min) |
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5. Stunde |
11:25 – 12:10 Uhr |
6. Stunde |
12:15 – 13:00 Uhr |
Mittagspause |
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7. Stunde |
13:45 – 14:30 Uhr |
8. Stunde |
14:30 – 15:15 Uhr |
große Pause (0:15 min) |
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9. Stunde |
15:30 – 16:15 Uhr |
10. Stunde |
16:15 – 17:00 Uhr |
Schulgebäude und Schulgelände
- Das gesamte Schulgelände ist sauber zu halten; Abfall ist sachgerecht, d.h. getrennt zu entsorgen.
- Räume, Toiletten, Einrichtungen und Ausstattung werden pfleglich behandelt. Schäden sind sofort dem Hausmeister zu melden (formlos schriftlich über das Sekretariat).
- Zweiräder und Roller müssen aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände geschoben werden. Abzustellen sind sie nur an den für sie ausgewiesenen bzw. markierten Plätzen (links neben dem Toilettengebäude oder am Eingang Curtigasse, hier ist auf die Barrierefreiheit zu achten!). Autos dürfen den Schulhof nur im Ausnahmefall befahren und zum Be- und Entladen auf den dafür ausgewiesenen Flächen halten.
- Das Benutzen von Roll-, Fahr- und Gleitgeräten ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Gerätschaften, die im Rahmen des Angebotes „Spielekeller“ aus dem entsprechenden Geräte-Pool für die dafür ausdrücklich vorgesehene Nutzung auf dem Schulgelände ausgegeben oder im Rahmen des Sportunterrichts zur Nutzung freigegeben werden.
- Das Werfen von Gegenständen auf dem Schulgelände ist nicht zulässig.
- Die SchülerInnen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. (Ausgenommen sind notwendige Unterrichtswege zur Sporthalle, zum Stadion und zur Gewerbeschule) In den Mittagspausen dürfen nur diejenigen SchülerInnen das Schulgelände verlassen, deren Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
- Bei Türen, auf Treppen und in Gängen muss ein ungehindertes Durchkommen gewährleistet sein.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen, MP3-Playern und ähnlichen elektronischen Aufnahme- und Abspielgeräten ist von 7:30 Uhr – 17:00 Uhr untersagt, ebenso gilt im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ein Verbot von Bild- und Tonaufnahmen. Ausnahmen: 1. Ein unterrichtsrelevanter Einsatz ist von der Lehrkraft ausdrücklich vorgesehen. 2. Die SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe dürfen ihre Geräte im Oberstufenraum nutzen. 3. Die LehrerInnen dürfen ihre Geräte auf dem Schulgelände, vorzugsweise im Lehrerzimmer benutzen.
- Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und werden dort maximal für ein Halbjahr aufbewahrt. Eine Haftung besteht nicht.
- Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.
- An den Bushaltestellen ist Gedrängel zu vermeiden.
- Der Fahrstuhl darf von Schülerinnen und Schüler nicht benutzt werden. Ausnahme: Gehbehinderte SuS in Begleitung einer weiteren Person.
- Die Außentreppe mit dem Fluchtweg auf dem Dach des Z-Baus und das Schuldach auf dem E-Bau dürfen nur bei Feueralarm, wenn die Innentreppen als Fluchtweg nicht zur Verfügung stehen, betreten werden.
- Der Fluchtweg auf dem Dach und die Fluchttüren auf den Etagen des Z-Baus stehen den Nutzern des Fahrstuhls immer zur Verfügung.
Pausen und Freistunden
- Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
- In den großen Pausen und nach Unterrichtsschluss verlassen die SchülerInnen der Sekundarstufe I das Schulgebäude. Der Aufenthalt in den Fachräumen ohne Lehrkraft ist generell verboten. Der/Die LehrerIn verlässt als letzter den Klassenraum und schließt ab.
- Der Bereich um den Kletterfelsen ist für die JGS 5 – 7 vorgesehen.
Absprachen zu Beginn eines neuen Schuljahres (Aufgabe der KlassenlehrerInnen bzw. TutorInnen)
- Besprechung der Schulordnung und Erziehungsvereinbarungen
- Verhalten im Brandfall (siehe Aushänge)
- Klassen- und Ordnungsdienst
- Krankmeldung: Entschuldigungen bei Erkrankungen und Abwesenheit aus anderen Gründen müssen innerhalb von drei Tagen im Sekretariat oder beim/bei der KlassenlehrerIn/TutorIn eingehen.
Schulverwaltung
- Die Öffnungszeiten der Schulverwaltung (Curtigasse 8) sind am Eingang dieses Gebäudes ausgehängt und auf der Homepage nachzulesen..
- Die SchülerInnen unterstützen die SV als ihre Interessensvertretung. Der SV-Raum steht der Schülervertretung ganztägig im Rahmen der Schulordnung zur Verfügung. Sprechstunden können dem Aushang entnommen werden.
- Für Gespräche mit der Schulleitung sind Termine zu vereinbaren.
Gesundheit und Sicherheit
- Jeder verhält sich so, dass er weder sich noch andere verletzt, gefährdet oder fremdes Eigentum beschädigt.
- Für kleinere Verletzungen steht der Schulsanitätsdienst (SSD) zur Verfügung.
- Das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Die Teilnahme am Unterricht ist unter Drogeneinfluss nicht gestattet.
- SchülerInnen mit Suchtproblemen können sich an eine Person ihres Vertrauens aus der Schulgemeinschaft sowie an den Suchtbeauftragten, die Vertrauenslehrer oder die Schulseelsorge wenden. Diskretion ist in solchen Fällen selbstverständlich.
- Waffen sind auf dem Schulgelände verboten.
Konflikte / Sanktionen
- Bei Verstoß gegen die Schulordnung gilt das Hessische Schulgesetz sowie die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses.
- Mögliche Ansprechpartner bei Konflikten sind: Klassen- und Fachlehrer, Mentoren (für die Jahrgangsstufe 5), Vertrauenslehrer, Beratungslehrer und die Schulseelsorgerin.