Die Gesamtkonferenz ist die Konferenz der Lehrkräfte. Darüber hinaus nehmen alle sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule an der Konferenz teil. Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft und des Elternbeirates haben das Recht an den Sitzungen teilzunehmen.
Die Konferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Schulkonferenz fällt.
Zu diesen Entscheidungsbereichen gehört z.B.:
– Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und für die Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne,
– Grundsätze einer einheitlichen Leistungsbewertung,
– Grundsätzliche Verwendung von Haushaltsmitteln,
– Fahrtenkonzept,
– Durchführung eines pädagogischen Tages
– Durchführung einer Projektwoche
Die Gesamtkonferenz findet mindestens einmal pro Halbjahr statt. Anträge an die Tagesordnung können zu Beginn von jedem Mitglied der Konferenz gestellt werden.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder getroffen, wobei Stimmenthaltung und ungültige Stimmen nicht berücksichtigt werden. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Gesamtkonferenz ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. Beschlussunfähigkeit muss allerdings festgestellt werden, sonst gilt die GK als beschlussfähig.
Nicht erledigte Tagesordnungspunkte werden auf der nächsten Konferenz beschlossen.